AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Wheelsbid, Inhaber:

Herr Boran Taraklili, Nanga-Parbat-Str. 103, 80992 München,

E-Mail: info@wheelsbid.de (im Folgenden: WHEELSBID).

 

§ 1 Leistungen von WHEELSBID

 

(1)    WHEELSBID ist Betreiber der Handelsplattform www.wheelsbid.de, einer Online-Plattform zur Vermarktung von Kompletträdern (im Folgenden: Waren). WHEELSBID fungiert dabei lediglich als Vermittler zwischen dem gewerblichen Käufer (im Folgenden auch: Händler) und dem anbietenden Unternehmen (im Folgenden: Einlieferer). Die Handelsplattform von WHEELDSBID richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.v. § 14 BGB; Verbraucher können über die Handelsplattform weder als Käufer, noch als Verkäufer Verträge schließen.

 

(2)    WHEELSBID selbst bietet keine Waren an und wird nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen Käufern und Einlieferer über die Handelsplattform geschlossenen Verträge. WHEELSBID erhebt eine Gebühr i.H.v. 7,5 % des Nett-Kaufpreises im Falle des Zustandekommens eines Kaufvertrags über Waren zwischen dem gewerblichen Käufer und dem Einlieferer, die dem Händler in Rechnung gestellt wird.

 

(3)    Diese AGB gelten für sämtliche gegenwärtige und künftige Geschäftsbeziehungen zwischen WHEELDSBID und dem Käufer bzw. WHEELSBID und dem Einlieferer. Die Leistungen von WHEELSBID werden ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB erbracht, auch wenn sich WHEELSBID nicht ausdrücklich hierauf beruft. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen gelten nur im Falle einer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung durch WHEELSBID.

 

§ 2 Registrierung auf der Handelsplattform; Kaufvertragsschluss und Kaufpreis

 

(1)    Um die Handelsplattform nutzen und Kaufverträge über Waren abschließen zu können, haben sich die Händler vorab bei WHEELSBID zu registrieren und insbesondere durch Vorlage der Gewerbeanmeldung oder des Handelsregisterauszugs auszuweisen. WHEELSBID behält sich eine spätere Überprüfung der gewerblichen Tätigkeit darüber hinaus vor.

 

(2)    Auf der Handelsplattform finden die Händler Waren, die WHEELSBID im Auftrag des Einlieferers und für ihn zum Verkauf im Rahmen von Auktionen anbietet. Die Preise, mit denen die Waren jeweils ausgezeichnet sind, stellen Orientierungspreise dar, die von dem Einlieferer vorgegeben sind. Die finalen Kaufpreise verstehen sich als Netto-Preise und beinhalten noch nicht die Gebühr, die WHEELSBID für ihre Leistungen von dem Käufer erhebt (siehe hierzu § 4).

 

(3)    Ein Kaufvertrag über Waren kommt zwischen dem Einlieferer und dem Höchstbietenden zustande. Nach Ablauf einer Auktion entscheidet der Einlieferer binnen 48 Stunden, ob er das Angebot des Höchstbietenden akzeptiert und damit ein wirksamer Kaufvertrag über die jeweilige Ware zwischen dem Einlieferer und dem Händler zustande kommt, oder ob er das Gebot ablehnt. Im Falle der Ablehnung eines Gebots kann der Einlieferer WHEELSBID beauftragen, über telefonisches Nachverhandeln Alternativgebote bei dem Händler einzuholen. Gibt der Einlieferer die Waren zu diesem neuen Alterbnativgebot frei, kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zwischen dem gewerblichen Käufer und dem Einlieferer zustande.

 

(4)    Bei Unterschreiten des Orientierungspreises kommt ein Kaufvertrag nach Freigabe durch den Einlieferer zustande.

 

(5)    Ein im Rahmen einer laufenden Auktion auf der Handelsplattform abgegebenes Gebot ist verbindlich und kann nicht verringert oder annulliert werden.

 

(6)    Die auf der Handelsplattform eingestellten Waren sind technisch gemäß den Vorgaben des Einlieferers beschrieben. Die Optik und Ausstattung wird von WHEELSBID nicht gegengeprüft.

 

(7)    Den Ablauf, die zeitliche Planung sowie insbesondere die Dauer der Auktionen über Waren bestimmt WHEELSBID. Laufende Auktionen können von WHEELSBID jederzeit annulliert werden.

 

§ 3 Vertragliche Beziehung zwischen WHEELSBID und dem Einlieferer; Pflichten des Einlieferers

 

(1)    Mit dem Einstellen der Waren auf der Handelsplattform von WHEELSBID kommt ein verbindlicher Vermittlerauftrag zwischen dem Einlieferer und WHEELSBID zustande. Kommt es zu einem Kaufvertragsschluss zwischen Käufer und Einlieferer, so leitet WHEELSBID die Daten des Käufers an den Einlieferer weiter und stellt eine Rechnung an den Käufer.

 

(2)    Der Einlieferer ist verpflichtet, die Waren ordnungsgemäß technisch zu beschreiben und im Rahmen der Vermarktung seiner Waren die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen einzuhalten. Es liegt in der Verantwortung des Einlieferers sicherzustellen, dass seine Angebote und Inhalte (insbesondere Bilder und sonstige Informationen) rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.

 

(3)    Der Einlieferer stellt WHEELSBID von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber WHEELSBID geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Einlieferer auf der Handelsplattform eingestellte Waren und sonstige Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung der Handelsplattform. Der Einlieferer übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von WHEELSBID, einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von dem Einlieferer nicht zu vertreten ist.

 

(4)    Der Einlieferer ist verpflichtet, WHEELSBID für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

 

(5)    Den Ablauf, die zeitliche Planung sowie insbesondere die Dauer der Auktionen über Waren bestimmt WHEELSBID. Laufende Auktionen können von WHEELSBID jederzeit annulliert werden. WHEELSBID behält sich außerdem vor, ohne Angaben von Gründen, eingestellte Waren nicht zu akzeptieren und von der Handelsplattform zu entfernen.

 

(6)    WHEELSBID behält sich vor, die Daten des Käufers trotz Zustandekommen eines Kaufvertrags einzubehalten und nicht an den Einlieferer freizugeben, insbesondere für den Fall, dass der Einlieferer keine oder ungültige Unterlagen zu den Waren bereitstellt. Die Einbehaltung liegt im Ermessen von WHEELSBID.

 

(7)    Der Einlieferer ist alleinverantwortlich für sämtliche Angaben, die seine eingestellten Waren betreffen. Er sichert die Richtigkeit der Angaben zu. Änderungen sind während einer laufenden Auktion nicht mehr möglich. Bei fehlerhafter Eingabe hat der Einlieferer dies unverzüglich bei WHEELSBID zu melden.

 

(8)    Der Einlieferer verpflichtet sich, die eingestellten Waren bis zu dem Zeitpunkt der Beendigung der Auktion nicht anderweitig zu veräußern.

 

§ 4 Zahlung und Aushändigung der Ware an den Käufer

 

(1)    Nach Zustandekommen eines Kaufvertrags zwischen Käufer und Einlieferer, stellt WHEELSBID dem Käufer eine Bruttorechnung, in der dem Käufer auch die Gebühr für die Leistungen von WHEELSBID i.H.v. 7,5 % des Netto-Kaufpreises in Rechnung gestellt wird.

 

(2)    Der Käufer hat den Rechnungsbetrag unverzüglich nach Rechnungslegung an WHEELSBID zu zahlen. WHEELSBID kehrt den Kaufpreis sodann an den Einlieferer aus.

 

(3)    Der Käufer hat innerhalb von 14 Werktagen nach Zustandekommen eines Kaufvertrags die Waren bei dem Einlieferer abzuholen und sich mit dem Einlieferer bei Verzögerungen in Verbindung zu setzen. WHEELSBID weist den Käufer darauf hin, dass der Einlieferer bei verzögerter Abholung der Waren Lagerkosten berechnen kann.

 

§ 5 Sanktionen und Sperrung von Händlern und Einlieferer

 

(1)    WHEELSBID hat das Recht ohne Angaben von Gründen, Händlern den Zugang zur Handelsplattform zu verwehren und diese nachhaltig auszuschließen.

 

(2)    WHEELSBID kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Händler oder der Einlieferer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB verletzt oder wenn WHEELSBID ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz des Einlieferers vor betrügerischen Aktivitäten:

 

·         Löschen von Geboten, Artikeln, Bewertungen oder sonstigen Inhalten

 

·         Verwarnung von Händlern

 

·         Verzögerung der Veröffentlichung von Artikeln und sonstigen Inhalten

 

·         Einschränkung der Nutzung der Handelsplattform

 

·         Vorläufige Sperrung

 

·         Endgültige Sperrung

 

(3)    WHEELSBID kann einen Händler endgültig von der Nutzung der Handelsplattform ausschließen (endgültige Sperrung), wenn

 

·         er falsche Kontaktdaten angegeben hat

 

·         er sein WHEELSBID-Konto überträgt oder Dritten hierzu Zugang gewährt

 

·         er andere Händler oder WHEELSBID in erheblichem Maße schädigt

 

·         er wiederholt gegen diese AGB verstößt oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

 

Nachdem ein Händler endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten WHEELSBID-Kontos.

 

§ 6 Verfügbarkeit der Handelsplattform; Haftungsausschluss und Haftung im Übrigen

 

(1)    WHEELSBID kann keine durchgehende und ununterbrochene Verfügbar- und Erreichbarkeit der Handelsplattform garantieren. Eine Haftung diesbezüglich ist ausgeschlossen.

 

(2)    WHEELSBID stellt die Handelsplattform im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten mit einer Verfügbarkeit von 90 % (neunzig Prozent) im Jahresmittel bereit. Davon nicht umfasst sind Zeiten, während deren die Nutzung der handelsplattform aus zwingenden technischen Gründen oder wegen erforderlicher Wartungsarbeiten unterbrochen oder beeinträchtigt ist, ohne, dass WHEELSBID nach den Bestimmungen dieses Vertrages dafür einzustehen hat. Ebenfalls nicht erfasst sind Zeiten, in denen die Server von WHEELSBID aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von WHEELSBID liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, usw.), über das Internet nicht zu erreichen sind. Um die Handelsplattform in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie jeweils die neuesten (Browser-) Technologien verwenden. Bei Benutzung älterer oder nicht allgemein gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass Sie die Handelsplattform von WHEELSBID nur eingeschränkt nutzen können.

 

(3)    WHEELSBID aktualisiert, verändert und entwickelt die Handelsplattform nach eigenem Ermessen weiter. WHEELSBID behält sich vor, den Betrieb der Handelsplattform ohne Angabe von Gründen einzustellen.

 

(4)     Ansprüche der Käufer bzw. des Einlieferers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von WHEELSBID, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

 

(5)     Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet WHEELSBID nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der Käufer bzw. des Einlieferers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

(6)     Die Einschränkungen der vorstehenden Absätze gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von WHEELSBID, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

 

§ 7 Datenschutz

 

Die im Zusammenhang mit der Handelsplattform verarbeiteten personenbezogenen Daten werden von WHEELSBID zum Zwecke der Vertragserfüllung und zu anderen Zwecken verarbeitet. Informationen über die Einzelheiten der Datenverarbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung von WHEELSBID.

 

§ 8 Änderungen der AGB; Anwendbares Recht und Gerichtsstand; Schlussbestimmungen

 

(1)    WHEELSBID ist zu einer Änderung der AGB zu jeder Zeit berechtigt. WHEELSBID wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Einlieferer bzw. der Händler hat das Recht, der Änderung innerhalb von 4 Wochen ab Ankündigung der Änderungen zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs sind WHEELSBID und der Einlieferer bzw. Händler berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Sofern er den Änderungen nicht binnen 4 Wochen ausdrücklich widerspricht, nimmt er die Änderung an.

 

(2)    Die Nutzung der Handelsplattform einschließlich dieser AGB unterliegt deutschem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.

 

(3)    Im          Übrigen               bedürfen            Änderungen      oder      Ergänzungen dieser AGB der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

 

(4)    Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser AGB soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.

 

 

 

 

Stand der AGB: 12.12.2019